E-Bike, Pedelec & S-Pedelec – was sind die Unterschiede?

Auf der Straße ist der Anblick von  E-Bike und Pedelec vertraut. Denn die Zweiräder mit Motorunterstützung gewinnen in der Bevölkerung aus mehreren Gründen Zustimmung.

Im Vergleich zum klassischen Fahrrad ermöglichen sie eine bequemere und schnellere Fahrweise. Dadurch legen sie in der gleichen Zeit tendenziell längere Strecken zurück und stehen damit in Konkurrenz zum Auto.

Elektromobilität – auch bei Fahrrädern im Trend

E-Bike und Pedelec erobern den deutschen Markt und überholen in der Verkaufsstatistik 2023 erstmals herkömmliche Fahrräder. Deren Verkaufszahlen betrugen nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes ZIV 1,9 Millionen – bei den E-Bikes dagegen 2,1 Millionen.

Die Gründe, warum die Deutschen vermehrt E-Bikes kaufen, unterscheiden sich individuell. Gegenüber einem klassischen Fahrrad bieten sie aufgrund der Motorunterstützung mehrere Vorzüge:

  • leichtere Bewältigung von Steigungen
  • weniger Belastung der Gelenke und Muskulatur
  • schnellere Überwindung langer Strecken

Obgleich E-Bike und Pedelec einen Teil der Anstrengung beim Fahrradfahren wegnehmen, warten sie mit einem guten Trainingseffekt auf. Eine Studie der Medizinischen Hochschule Hannover belegte diesen. Sie zeigte, dass die Fahrt auf einem E-Bike das Herz-Kreislauf-System sowie die Muskulatur ebenso fordert wie das klassische Radfahren.

Welche gesundheitlichen Vorzüge bieten E-Bike und Pedelec?

Die 2022 veröffentlichte „E-Bike-Studie“ belegte den sportlichen Effekt des E-Bike-Fahrens. Sie brachte hervor, dass eine Fahrt von zwölf bis 15 Kilometern pro Tag das Risiko eines Herzinfarkts um bis zu 40 Prozent reduzieren kann. Ebenso senkt die Fahrt mit dem motorisierten Zweirad die Gefahr von:

  • Übergewicht
  • Fettwechselstörungen
  • Bluthochdruck

Laut Sportmediziner Uwe Tegtbur, der an der Studie mitarbeitete, trägt das tägliche E-Bike-Fahren zudem zur Senkung des Cholesterinwerts bei.

Welche Unterschiede gibt es zwischen E-Bike und Pedelec

Bevor E-Bike und Pedelec für den Sport zum Einsatz kommen, empfiehlt sich ein Blick auf die Unterschiede zwischen den Modellen.

E-Bike

Für den Begriff „E-Bike“ existiert in Deutschland keine eindeutige Definition. Umgangssprachlich handelt es sich um ein einspuriges Elektrofahrrad. Allerdings fallen auch Pedelec und S-Pedelec in diese Kategorie. Die Unterschiede der Elektrofahrräder betreffen hauptsächlich den verbauten Motor und die maximal erreichbare Geschwindigkeit.

Das E-Bike beschleunigt auf Knopfdruck, bietet jedoch keine Tretunterstützung. Diese Anfahrhilfe funktioniert meist bis zu einer Geschwindigkeit von sechs Stundenkilometern.

Erreicht der elektrische Motor ein Tempo von 25 Kilometern pro Stunde, ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt, gelten diese E-Bikes gesetzlich als Mofas. In dem Fall unterliegen sie der Helmpflicht und erfordern eine Mofa-Prüfbescheinigung. Zudem brauchen Fahrer eines E-Bikes bis 25 Stundenkilometer ohne Tretunterstützung ein Versicherungskennzeichen.

Pedelec

Die Fahrt mit einem E-Bike kann beim Muskelaufbau helfen. Allerdings handelt es sich bei der Mehrzahl der in Deutschland verkauften Elektrofahrräder streng genommen nicht um die eigentlichen E-Bikes. Stattdessen sind es Pedelecs.

Die im Volksmund dennoch als E-Bike bezeichneten Modelle bieten eine elektrische Tretunterstützung bis zu 25 Stundenkilometern. Diese Unterstützung nimmt ab, je schneller die Fahrer in die Pedale treten.

Pedelecs gelten juristisch als Fahrräder, sofern die Nenndauerleistung bei maximal 250 Watt liegt. Dementsprechend bedarf es keines Führerscheins, um die Elektrofahrräder im Straßenverkehr zu nutzen. Ebenfalls entfallen bei einem Pedelec:

  • Prüfbescheinigung
  • Versicherungskennzeichen
  • Helmpflicht
  • Mindestalter

Obgleich für Pedelecs keine gesetzliche Altersbeschränkung existiert, rät der ADAC dazu, Kinder erst ab 14 Jahren darauf fahren zu lassen.

TIPP 1: Fahren Kinder unter zehn Jahren mit einem Pedelec, dürfen sie den Gehsteig benutzen.

S-Pedelec

Hinter einem S-Pedelec verbirgt sich ein „schnelles Pedelec“, das eine elektrische Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer aufweist. Aufgrund der maximal erreichbaren Geschwindigkeit gilt es in Deutschland als Kraftfahrzeug und braucht ein Versicherungskennzeichen.

Während Pedelec-Fahrer auf dem Fahrradweg fahren dürfen, herrscht für S-Pedelecs Fahrbahnpflicht. Zudem eignen sich diese Elektrofahrräder ausschließlich für Personen, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sind.

TIPP 2: Den Moped- und Rollerführerschein dürfen Jugendliche deutschlandweit ab einem Alter von 15 Jahren machen.

Sicher unterwegs mit dem E-Bike – unsere Tipps

Bevor sich Sportbegeisterte ein E-Bike oder Pedelec zum Abnehmen zulegen, empfiehlt sich ihnen, sich über die Sicherheitshinweise zu informieren. Sonst steigt die Gefahr, mit einem Elektrofahrrad zu verunglücken. Dies passierte im Jahr 2023 rund 23.660 Personen.

Dennoch besagt eine 2022 veröffentlichte Studie, dass die Fahrt mit einem E-Bike nicht riskanter ausfällt als jene mit einem klassischen Fahrrad. Das gilt zumindest für erwachsene Fahrer zwischen 35 und 74 Jahren.

Jedoch ist es durch Umsetzung der folgenden Tipps möglich, das Unfallrisiko mit einem Pedelec zu minimieren:

  • Lenker- und Sattelhöhe richtig einstellen
  • Fahrradhelm tragen
  • Geschwindigkeit an Streckengegebenheiten anpassen
  • Bremswege angemessen planen
  • Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern wahren
  • Abstandhalter mit gut sichtbaren Reflektoren verwenden
  • E-Bike-Sicherheitstraining wahrnehmen

Altersunabhängig ergibt es Sinn, eine Beratung beim Kauf von E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec in Anspruch zu nehmen. Sie bietet die Chance, die Motorunterstützung individuell an die eigene Muskelkraft sowie die Fahrradbeherrschung anzupassen.

Fazit

Die Begriffe E-Bike und Pedelec finden in Deutschland meist synonym Verwendung. Beide Elektrofahrräder erreichen mit Motorunterstützung Geschwindigkeiten bis zu 25 Stundenkilometern.

Besitzen E-Bikes keine Tretunterstützung, sind sie rechtlich einem Mofa gleichgestellt. Im Gegensatz zum Pedelec mit Tretunterstützung unterliegen sie der Helmpflicht und brauchen ein Versicherungskennzeichen. Gleiches gilt für S-Pedelecs, die ein Tempo von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen.

Foto: © jozsitoeroe / stock adobe

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